Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma HofGut Kreuma
Inh. Malte Bauer
für die mietweise Überlassung von Gästewohnungen, Veranstaltungsräumen des HGK zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten, Taufen oder Jubiläen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des HGK
den Fachhandel des HofGut Kreuma (Ferienwohnung, Veranstaltung, Hofladen, Bäckerei),
Inhaber Malte Bauer, Kreumaer Dorfstr. 29, 04519 Rackwitz OT Kreuma (nachfolgend „HGK“ genannt)
Sowie der/dem Kundin/-en bzw. den Kundinnen/-en (nachfolgend „Kunde“ genannt)
2) Diese AGB gelten ebenfalls für Kaufleute und Unternehmen.
3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart wurden.
4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und müssen vorab ausdrücklich vereinbart werden.
5) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn das HGK sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Vertragsabschluss
2) Erfüllungsort- und Zahlungsort ist für die Vertragsparteien das HGK, Rackwitz/OT Kreuma.
3) Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Schriftform mit dem HGK.
4) Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt das HGK keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
5) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten (Ferienwohnung, Kulturscheune, Seminarraum, Speiseraum und der Hofwiese) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HGK.
§ 3 Rücktrittsrecht
2) Tritt das HGK aus unvorhersehbaren Gründen vor Reise- bzw. Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
2) Haftung des Kunden:
3) Leistungsstörungen und Hinweisobliegenheit des Kunden: Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des HGK auftreten, wird das HGK bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das HGK unverzüglich über die Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens in Kenntnis zu setzen.
4) Hinsichtlich der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5) Fotos und Texte auf der Webseite bzw. in anderen Marketinginstrumenten (Werbeflyer u.ä.) dienen einer realistischen Beschreibung der Mietobjekte. Das HGK behält sich Änderungen in der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Eine 100-prozentige Übereinstimmung der Bilder auf der Webseite mit dem Mietobjekt kann daher nicht gewährleistet werden.
2) Eine Übertragung des Gutscheins ist zulässig.
3) Der Gutschein kann mit weiteren Gutscheinen kombiniert werden. Keine Akzeptanz von Gutscheinen von Drittanbietern.
4) Durch den Einsatz von Gutscheinen in Form physischer Gutscheinkarten, verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hinsichtlich des eingesetzten Gutscheins.
5) Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 24 Monate ab Ausstellungsdatum (Erwerb).
6) Der Gutschein ist einlösbar für das jeweilige Angebot und Dienstleistungen die zur Verfügung stehen. Alle Angaben ohne Gewähr.
7) Das HGK behält sich vor, diese Einlösebedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die jeweils aktuell gültige Version können Sie unserem Internetauftritt unter der Rubrik AGBs entnehmen.
8) Wir gewährleisten eine versicherte Sendung der Wertgutscheine. Für den Transport der Ware trägt der Kunde das Risiko.
B. Vermietungen und Feiern auf dem HGK
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des HGK an Dritte.
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geändert haben, werden die Preise entsprechend angepasst.
2) Der Kunde muss dem HGK die endgültige Anzahl der Gäste/Teilnehmer bis spätestens 10 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um die sorgfältige Vorbereitung sicher zu stellen.
3) Bis zu dieser Frist ist eine Verringerung von bis zu 10 % der vereinbarten Teilnehmeranzahl möglich - bei Veranstaltungen in der Kulturscheune bis zu 10 % Verringerung der vereinbarten Gäste, jedoch nicht unter 75 erwachsenen Gästen.
4) Für mindestens diese Anzahl von Gästen ist der zuvor vereinbarte Preis pro Gast zu zahlen.
5) Wird die Anzahl der gemeldeten Personen nach dieser Frist verringert, so ist dennoch der Preis nach der zuvor vereinbarten Personenzahl zu zahlen. Sollte nach diesem Termin eine Erhöhung der Teilnehmerzahl erfolgen, bemüht sich das HGK nachzudecken. Überschreitungen bis zu 3% der Anzahl der gemeldeten Gäste/Teilnehmer bedürfen keiner gesonderten Absprache mit dem HGK, weitergehende Überschreitungen der gemeldeten Anzahl der Gäste/Teilnehmer bedürfen einer gesonderten Absprache mit dem HGK.
6) Die Veranstaltungszeiten werden zwischen dem Kunden und dem HGK vorab abgestimmt.
§ 3 Service, Mitbringen von Speisen und Getränken
2) Das HGK behält sich vor, das Abendbuffet ab 23.30 Uhr zu reduzieren, sodass noch eine kleine Auswahl an Essen den Gästen zur Verfügung steht.
3) Das HGK bietet keinen Vollservice, die Gäste/Teilnehmer sind mit angehalten am Aufräumen des Geschirrs, der Gläser und Flaschen mitzuwirken.
4) Ab 1.00 Uhr wird das Servicepersonal zu dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
5) Die Feuerstelle wird durch den Auftraggeber/Geschäftspartner betrieben. Das Nachlegen mit Holz kann durch das HGK oder Gäste/Teilnehmer erfolgen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass am Ende der Feier das Feuer gelöscht ist.
6) Getränke und Speisen dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Ausnahmefällen kann hiervon eine abweichende Vereinbarung gegen Gebühr getroffen werden.
§ 4 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachgegenstände und Dekorationsartikel
2) Mitgebrachte Dekoration und sonstige Gegenstände sind am Tag nach der Veranstaltung bis 14.00 Uhr abzuholen. Unterlässt der Kunde dies, ist das HGK berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen. Für die Entsorgung nicht mitgenommener Gegenstände und Dekoration ist das HGK berechtigt, dem Kunden dies in Rechnung zu stellen.
§ 5 Sonstige Pflichten des Kunden bei Veranstaltungen
2) Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Kunde für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.
3) Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
4) Der Veranstalter hat etwa an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren,Vergnügungssteuer etc. unmittelbar an den jeweiligen Gläubiger zu zahlen.
5) Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles im Rahmenseiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
§ 6 Ferienwohnungen bei der Buchung der Kulturscheune
2) Ab 30 Tagen vor der Feierlichkeit können keine Stornierungen der Ferienwohnungen angenommen werden, auch jene nicht, die vor oder nach der Feier reserviert wurden. Das HGK behält sich eine Umbuchung der Ferienwohnungen vor.
3) Das Hofgelände steht den Kunden (von Samstag 14.00 Uhr bis Sonntag 10.00 Uhr) exklusiv zur Verfügung, wenn alle Unterkünfte (5 Ferienwohnungen, 1 Gartenlaube, 1 Baumhaus) angemietet werden. Ausgenommen sind hierbei natürlich die Bewohner und Mitarbeiter des HGK.
§ 7 Rücktritt Veranstaltungen
2) Bei einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der Leistung bei Veranstaltungen auf dem HGK ist das HGK berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und in Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, neben der Raummietebis zum 151. Tag vor dem vereinbarten Termin verfällt die Anzahlung
3) Die Raummiete ist bei einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme in voller Höhe zu zahlen. Das HGK hat sich jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anrechnen zu lassen, falls eine anderweitige Vermietung möglich war.
4) Die Abrechnung der Stornierungskosten erfolgt unter Anrechnung der Vorauszahlung gemäß B. § 1 Nr. 6 und/oder der Rechnung gemäß B. § 1 Nr. 5 dieser AGB und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
5) Beim Rücktritt von weiteren anderen Veranstaltungen (Tagungen, Seminaren, Feiern, usw.) werden die Stornierungskosten im individuellen Angebot mitgeteilt.
§ 8 Rechte und Pflichten des HGK bei Veranstaltungen
2) Sonderabsprachen, die zuvor schriftlich bestätigt wurden und den Rahmen dieser AGB überschreiten, können seitens des HGK jederzeit geändert werden.
C. Übernachten auf dem HGK
1) Die ausgewiesenen Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geändert haben, werden die Preise entsprechend angepasst.
2) Es wird nach der bei der Buchung mitgeteilten Personenzahl abgerechnet. Sollte die Gästewohnung tatsächlich von weniger Personen genutzt werden, ist das HGK nicht dazu verpflichtet, die Rechnung
dementsprechend anzupassen.
3) Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt der Anreise mehr als vier Monate und erhöht sich der vom HGK allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, jedoch höchstens um 10% erhöht werden.
§ 2 Anreise / Abreise
2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Das HGK behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist gereinigt eingeräumt, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt. Die Betten sind abzuziehen.
§ 3 Pflichten des Mieters
2) Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Kunde für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem HGK eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
3) Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
§ 4 Nachtruhe
§ 5 Übernachtung Gartenlaube, Baumhaus, Zelt, Wohnwagen/-mobil oder Bus
2) Eigene Schlafsäcke, Taschenlampen und Handtücher sind mitzubringen.
3) Ruhestörender Lärm aus Rücksicht auf andere Gäste bitte vermeiden.
4) Die in den Stallungen befindlichen Tiere dürfen nicht beunruhigt und nicht gefüttert werden. Besonders bei Kindergruppen müssen entsprechend der Gruppengröße ausreichend verantwortliche Aufsichtspersonen anwesend sein.
5) Waschgelegenheiten und Toiletten stehen Ihnen auf dem Hofgelände zur Verfügung.
§ 6 Rücktritt/Stornierung und Nichtinanspruchnahme der Gästewohnungen durch den Kunden
2) Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
3) Bei einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen bei Buchung von Gästewohnungen des HGK ist das HGK berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen und in Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
30 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
später als 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises.
4) Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
5) Vom Kunden kann eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
6) Ein kostenfreier Rücktritt von einer Reservierung der Ferienwohnung ist möglich, wenn die Anreise oder die Durchführung durch außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort erheblich beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch ein Beherbergungsverbot.
§7 Haustiere
2) In unseren anderen Unterkünften sind Haustiere nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung erlaubt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fachhandel
2) Es steht uns frei, eine Belieferung ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere,
§ 2 Preise
2) Die jederzeitige Lieferfähigkeit der aufgeführten Waren wird nicht garantiert.
§ 3 Bestellmengen
GroßeGeschäftspartner werden ab 75,- Euro beliefert. Der Auftragswert ist der Nettowarenwert der zugesagten Warenlieferung.
§ 5 Gewährleistung
2) Für Schadstofffreiheit oder Qualitätsunterschiede, die nicht in unserem Einflussbereich liegen,übernehmen wir keine Gewährleistung.
§ 6 Anlieferung / Warenprüfung
2) Bei Lieferung in Abwesenheit des Kunden müssen Warenprüfung und evtl. Reklamationen
§ 7 Reklamationen
2) Als Reklamationen können nicht anerkannt werden, Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung nach Abholung oder Auslieferung entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Schäden, die durch hohe Luftfeuchtigkeit und Temperatur in den Lager- und Verkaufsräumen des Kunden entstehen sowie durch gemeinsame Lagerung von einwandfreier und mangelhafter Ware im
§ 8 Zahlungsweise
2) Mit Einführung der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird auf eine gesonderte Pre-Notifikation mit 14- tägiger Vorabankündigung verzichtet.
3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen. Bei Rücklastschriften berechnen wir eineVerwaltungsgebühr in Höhe von 10,- Euro.
2) Wird Vorbehaltsware mit anderen Waren vermengt oder vermischt, so erlangt das
3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen seines
§ 10 Haftung
E. Schlussbestimmungen
2) Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch das HGK müssen dem Kunden in Textform mitgeteilt werden. Widerspricht der Kunde der Anwendung der neuen Fassung der Geschäftsbedingungen nicht binnen einer Frist von drei Wochen ab Bekanntgabe, so gelten die Geschäftsbedingungen in der neuen Version als akzeptiert.
2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz vom HGK. Es gilt deutsches Recht.
3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall vertragliche Ergänzung vornehmen, die der beabsichtigten vertraglichen Regelung am nächsten kommt.