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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma HofGut Kreuma

Inh. Malte Bauer

für die mietweise Überlassung von Gästewohnungen, Veranstaltungsräumen des HGK zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten, Taufen oder Jubiläen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des HGK


den Fachhandel  des HofGut Kreuma (Ferienwohnung, Veranstaltung, Hofladen, Bäckerei),

Inhaber Malte Bauer, Kreumaer Dorfstr. 29, 04519 Rackwitz OT Kreuma (nachfolgend „HGK“ genannt)


Sowie der/dem Kundin/-en bzw. den Kundinnen/-en (nachfolgend „Kunde“ genannt)

 
A. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
1) Für alle Leistungen und Angebote des HGK gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vertragspartner ist Malte Bauer als Inhaber des HGK.

2) Diese AGB gelten ebenfalls für Kaufleute und Unternehmen.

3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart wurden.

4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und müssen vorab ausdrücklich vereinbart werden.

5) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn das HGK sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Vertragsabschluss
1) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von HGK mit dem Kunden
zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er HGK gegenüber mit dem Kunden alsGesamtschuldner. HGK kann von Kunden und/oder von Dritten eine angemesseneVorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung des HGK´s.

2) Erfüllungsort- und Zahlungsort ist für die Vertragsparteien das HGK, Rackwitz/OT Kreuma.

3) Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Schriftform mit dem HGK.

4) Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt das HGK keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

5) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten (Ferienwohnung, Kulturscheune, Seminarraum, Speiseraum und der Hofwiese) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HGK.

§ 3 Rücktrittsrecht
1) Das HGK ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere
bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer nicht vom HGK zu vertretenden Umständen, die dem HGK die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. Blitzeinschlag, Feuer- und Sturm-schäden, Pandemien, Seuchen),
wenn der Kunde bei Buchung der Veranstaltung falsche oder irreführende Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt (wie etwa die Identität des Kunden oder seine Zahlungsfähigkeit),
wenn das HGK begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung oder Person des Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HGK in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich des HGK zuzurechnen ist,
wenn der Zweck der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
wenn der Kunde mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichtet, sich nicht an Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet.
ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten.

2) Tritt das HGK aus unvorhersehbaren Gründen vor Reise- bzw. Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 4 Haftung und Verjährung, Hinweispflicht bei Leistungsstörungen
1) Haftung des HGK:
Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder nicht durch das HGK zu verantwortende Umstände eingetreten sind. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten. Das HGK ist – soweit möglich - bei der Behebung der Probleme behilflich.
Das HGK haftet also vorbehaltlich der Haftung nach §§ 701 ff. BGB und der Regelungen für von ihm zu vertretende Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HGK beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des HGK beruhen. Einer Pflichtverletzung des HGK steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Das HGK haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl, Verluste oder Feuer in den Gasträumen und dem Hofgelände, sowie für Beschädigungen auf den Wiesen, der Gärtnerei, auf dem ganzen Hofgelände und den Parkplätzen, soweit nicht Versicherungsschutz besteht.
Das HGK haftet nicht für die Ausführung und Qualität der durch das HGK vermittelten Leistungen, wie Musiker, Busfahrten, Kutschfahrten, Fotografen, Führungen etc., soweit nicht Versicherungsschutz besteht.

2) Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet gegenüber dem HGK für Schäden an Gebäuden, dem Inventar, Außenanlagen und sonstigen Gegenständen des HGK nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch seine Gäste, Mitarbeiter und Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher oder sonstige Personen aus seinem Bereich verursacht werden. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.

3) Leistungsstörungen und Hinweisobliegenheit des Kunden: Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des HGK auftreten, wird das HGK bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das HGK unverzüglich über die Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens in Kenntnis zu setzen.

4) Hinsichtlich der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5) Fotos und Texte auf der Webseite bzw. in anderen Marketinginstrumenten (Werbeflyer u.ä.) dienen einer realistischen Beschreibung der Mietobjekte. Das HGK behält sich Änderungen in der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Eine 100-prozentige Übereinstimmung der Bilder auf der Webseite mit dem Mietobjekt kann daher nicht gewährleistet werden.

$ 5 Regelung für Wertgutscheine
1) Die Gutscheine in Form physischer Gutscheinkarten können im Hofladen, für die Ferienwohnungen oder Feierlichkeiten auf dem HGK eingesetzt werden. Ein etwaiges, nach einmaliger Einlösung vorhandenes Restguthaben wird nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben.

2) Eine Übertragung des Gutscheins ist zulässig.

3) Der Gutschein kann mit weiteren Gutscheinen kombiniert werden. Keine Akzeptanz von Gutscheinen von Drittanbietern.

4) Durch den Einsatz von Gutscheinen in Form physischer Gutscheinkarten, verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hinsichtlich des eingesetzten Gutscheins.

5) Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 24 Monate ab Ausstellungsdatum (Erwerb).

6) Der Gutschein ist einlösbar für das jeweilige Angebot und Dienstleistungen die zur Verfügung stehen. Alle Angaben ohne Gewähr.

7) Das HGK behält sich vor, diese Einlösebedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die jeweils aktuell gültige Version können Sie unserem Internetauftritt unter der Rubrik AGBs entnehmen.

8) Wir gewährleisten eine versicherte Sendung der Wertgutscheine. Für den Transport der Ware trägt der Kunde das Risiko.

B. Vermietungen und Feiern auf dem HGK
§ 1 Leistungen, Preise, Zahlung
1) Das HGK ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom HGK zugesagten Leistungen zu erbringen.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des HGK an Dritte.

3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geändert haben, werden die Preise entsprechend angepasst.

4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom HGK allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, jedoch höchstens um 10% erhöht werden.

5) Rechnungen des HGK ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das HGK berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem aktuellen Basiszins (Deutsche Bundesbank) zu berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem HGK der eines höheren Schadens vorbehalten.

6) Das HGK ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7) Der Preis für die Veranstaltung wird vereinbart pro Veranstaltung oder pro Person. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise, in der die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden, gesetzlichen Höhe inklusive ist. Außer es wird darauf hingewiesen, dass es sich um exklusive Preise handelt, Nettopreise zu denen die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden, gesetzlichen Höhe hinzugefügt wird.

8) Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, sind in dem Preis pro Veranstaltung oder Person nicht die Kosten für die Tischdekoration, die Getränke, die Musik und noch hinzukommende Extras enthalten. Diese Kosten werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke nach Verbrauch berechnet.

§ 2 Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeiten
1) Die Veranstaltung wird für die vereinbarte Teilnehmerzahl ausgerichtet. Zusätzliche Gäste werden nachberechnet.

2) Der Kunde muss dem HGK die endgültige Anzahl der Gäste/Teilnehmer bis spätestens 10 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um die sorgfältige Vorbereitung sicher zu stellen.

3) Bis zu dieser Frist ist eine Verringerung von bis zu 10 % der vereinbarten Teilnehmeranzahl möglich - bei Veranstaltungen in der Kulturscheune bis zu 10 % Verringerung der vereinbarten Gäste, jedoch nicht unter 75 erwachsenen Gästen.

4) Für mindestens diese Anzahl von Gästen ist der zuvor vereinbarte Preis pro Gast zu zahlen.

5) Wird die Anzahl der gemeldeten Personen nach dieser Frist verringert, so ist dennoch der Preis nach der zuvor vereinbarten Personenzahl zu zahlen. Sollte nach diesem Termin eine Erhöhung der Teilnehmerzahl erfolgen, bemüht sich das HGK nachzudecken. Überschreitungen bis zu 3% der Anzahl der gemeldeten Gäste/Teilnehmer bedürfen keiner gesonderten Absprache mit dem HGK, weitergehende Überschreitungen der gemeldeten Anzahl der Gäste/Teilnehmer bedürfen einer gesonderten Absprache mit dem HGK.

6) Die Veranstaltungszeiten werden zwischen dem Kunden und dem HGK vorab abgestimmt.

§ 3 Service, Mitbringen von Speisen und Getränken
1) Das Frühstück kann ab 8.00 Uhr bereitgestellt werden.

2) Das HGK behält sich vor, das Abendbuffet ab 23.30 Uhr zu reduzieren, sodass noch eine kleine Auswahl an Essen den Gästen zur Verfügung steht.

3) Das HGK bietet keinen Vollservice, die Gäste/Teilnehmer sind mit angehalten am Aufräumen des Geschirrs, der Gläser und Flaschen mitzuwirken.

4) Ab 1.00 Uhr wird das Servicepersonal zu dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

5) Die Feuerstelle wird durch den Auftraggeber/Geschäftspartner betrieben. Das Nachlegen mit Holz kann durch das HGK oder Gäste/Teilnehmer erfolgen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass am Ende der Feier das Feuer gelöscht ist.

6) Getränke und Speisen dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Ausnahmefällen kann hiervon eine abweichende Vereinbarung gegen Gebühr getroffen werden.

§ 4 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachgegenstände und Dekorationsartikel
1) Mitgebrachte Geschenke und Gegenstände des Kunden und seiner Gäste befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. auf den Außenanlagen des HGK. Das HGK übernimmt vorbehaltlich der Haftung nach §§ 701 ff. BGB für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des HGK oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

2) Mitgebrachte Dekoration und sonstige Gegenstände sind am Tag nach der Veranstaltung bis 14.00 Uhr abzuholen. Unterlässt der Kunde dies, ist das HGK berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen. Für die Entsorgung nicht mitgenommener Gegenstände und Dekoration ist das HGK berechtigt, dem Kunden dies in Rechnung zu stellen.

§ 5 Sonstige Pflichten des Kunden bei Veranstaltungen
1) Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (incl. Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich beim HGK anzuzeigen.

2) Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Kunde für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

3) Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

4) Der Veranstalter hat etwa an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren,Vergnügungssteuer etc. unmittelbar an den jeweiligen Gläubiger zu zahlen.

5) Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles im Rahmenseiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

§ 6 Ferienwohnungen bei der Buchung der Kulturscheune
1) Es werden mindestens vier der fünf Ferienwohnungen für den Tag der Feier gebuchtund bezahlt. Bis 31 Tagen vor der Feier ist eine Stornierung möglich, wenn die Anzahl nicht unter vier Ferienwohnungen fällt.

2) Ab 30 Tagen vor der Feierlichkeit können keine Stornierungen der Ferienwohnungen angenommen werden, auch jene nicht, die vor oder nach der Feier reserviert wurden. Das HGK behält sich eine Umbuchung der Ferienwohnungen vor.

3) Das Hofgelände steht den Kunden (von Samstag 14.00 Uhr bis Sonntag 10.00 Uhr) exklusiv zur Verfügung, wenn alle Unterkünfte (5 Ferienwohnungen, 1 Gartenlaube, 1 Baumhaus) angemietet werden. Ausgenommen sind hierbei natürlich die Bewohner und Mitarbeiter des HGK.

§ 7 Rücktritt Veranstaltungen
1) Ein Rücktritt vom Vertrag, die Kündigung des Vertrages, eine Absage der Veranstaltung o.ä. (im Folgenden „Stornierung“) muss schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen.

2) Bei einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der Leistung bei Veranstaltungen auf dem HGK ist das HGK berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und in Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, neben der Raummietebis zum 151. Tag vor dem vereinbarten Termin verfällt die Anzahlung
vom 150. bis zum 61. Tag vor dem vereinbarten Termin: 50% des vereinbarten Preisesvom 60. bis zum Beginn der Veranstaltung: 75% des vereinbarten Preises.
zu zahlen.

Als vereinbarter Preis sind die im Veranstaltungsvertrag angebotenen Leistungen der Teilnehmer für Kaffee / Kuchen, Sektempfang und Abendbuffet am Tag der Veranstaltung sowie die Kosten für die vereinbarten Übernachtungen zu verstehen.

3) Die Raummiete ist bei einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme in voller Höhe zu zahlen. Das HGK hat sich jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anrechnen zu lassen, falls eine anderweitige Vermietung möglich war.

4) Die Abrechnung der Stornierungskosten erfolgt unter Anrechnung der Vorauszahlung gemäß B. § 1 Nr. 6 und/oder der Rechnung gemäß B. § 1 Nr. 5 dieser AGB und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

5) Beim Rücktritt von weiteren anderen Veranstaltungen (Tagungen, Seminaren, Feiern, usw.) werden die Stornierungskosten im individuellen Angebot mitgeteilt.

§ 8 Rechte und Pflichten des HGK bei Veranstaltungen
1) Das HGK ist einseitig dazu berechtigt, die Zusammensetzung von Menüs und/oder einzelnen Zutaten von Gerichten anzupassen oder zu ändern, insbesondere wenn etwaige Lebensmittel oder Zutaten nicht verfügbar sind oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand bzw. Kosten zu besorgen sind. Dabei soll ein möglichst gleichwertiger Ersatz angeboten und beschafft werden.

2) Sonderabsprachen, die zuvor schriftlich bestätigt wurden und den Rahmen dieser AGB überschreiten, können seitens des HGK jederzeit geändert werden.

C. Übernachten auf dem HGK
§ 1 Preise und Zahlungen

1) Die ausgewiesenen Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geändert haben, werden die Preise entsprechend angepasst.

2) Es wird nach der bei der Buchung mitgeteilten Personenzahl abgerechnet. Sollte die Gästewohnung tatsächlich von weniger Personen genutzt werden, ist das HGK nicht dazu verpflichtet, die Rechnung
dementsprechend anzupassen.

3) Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt der Anreise mehr als vier Monate und erhöht sich der vom HGK allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, jedoch höchstens um 10% erhöht werden.

§ 2 Anreise / Abreise
1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Vereinbarung zur Übergabe der Mietunterkunft sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung zu finden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung im Ausnahmefall nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann.

2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Das HGK behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist gereinigt eingeräumt, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt. Die Betten sind abzuziehen.

§ 3 Pflichten des Mieters
1) Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Sache (Ferienwohnung, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim HGK anzuzeigen.

2) Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Kunde für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem HGK eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

3) Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

§ 4 Nachtruhe
1) Um Mitternacht, 0.00 Uhr, sollte Nachtruhe einkehren. Im Interesse aller Gäste und umliegenden Einwohnern.

§ 5 Übernachtung Gartenlaube, Baumhaus, Zelt, Wohnwagen/-mobil oder Bus
1) Die Übernachtung in der Gartenlaube, im Baumhaus, Zelt, Wohnwagen/-mobil oder Bus erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

2) Eigene Schlafsäcke, Taschenlampen und Handtücher sind mitzubringen.

3) Ruhestörender Lärm aus Rücksicht auf andere Gäste bitte vermeiden.

4) Die in den Stallungen befindlichen Tiere dürfen nicht beunruhigt und nicht gefüttert werden. Besonders bei Kindergruppen müssen entsprechend der Gruppengröße ausreichend verantwortliche Aufsichtspersonen anwesend sein.

5) Waschgelegenheiten und Toiletten stehen Ihnen auf dem Hofgelände zur Verfügung.

§ 6 Rücktritt/Stornierung und Nichtinanspruchnahme der Gästewohnungen durch den Kunden
1) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

2) Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

3) Bei einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen bei Buchung von Gästewohnungen des HGK ist das HGK berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen und in Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,

bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises

30 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

später als 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises.

4) Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.

5) Vom Kunden kann eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

6) Ein kostenfreier Rücktritt von einer Reservierung der Ferienwohnung ist möglich, wenn die Anreise oder die Durchführung durch außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort erheblich beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch ein Beherbergungsverbot.

§7 Haustiere
1) Haustiere sind in den allergenarmen Ferienwohnungen nicht erlaubt.

2) In unseren anderen Unterkünften sind Haustiere nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung erlaubt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fachhandel
§ 1 Allgemeines
1) Eine Belieferung erfolgt ausschließlich an den Facheinzelhandel, Hofläden, Naturkost-
Lieferdienste, Restaurants, Schulen, Großverbraucher wie Kantinen oder andere
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.

2) Es steht uns frei, eine Belieferung ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere,
wenn die Belieferung außerhalb unseres Ausliefergebietes erfolgen soll.

§ 2 Preise
1) Die Preise sind freibleibend. Insbesondere infolge starker Rohstoffpreise behalten wir uns vor, Verkaufspreise auch kurzfristig zu ändern.

2) Die jederzeitige Lieferfähigkeit der aufgeführten Waren wird nicht garantiert.

§ 3 Bestellmengen
1) Für regelmäßige Warenlieferungen an Naturkostfachgeschäfte, d.h. mindestens einmal pro Woche, gilt ein Mindestauftragswert von 45,- Euro (kleine Geschäftspartner).

GroßeGeschäftspartner werden ab 75,- Euro beliefert. Der Auftragswert ist der Nettowarenwert der zugesagten Warenlieferung.

§ 4 Transportrisiko
1) Erfolgt der Transport der Waren durch Dritte, so trägt der Käufer das Transportrisiko.

§ 5 Gewährleistung
1) Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware bei Abholung/Lieferung die vertragsgemäße Beschaffenheit hat.

2) Für Schadstofffreiheit oder Qualitätsunterschiede, die nicht in unserem Einflussbereich liegen,übernehmen wir keine Gewährleistung.

§ 6 Anlieferung / Warenprüfung
1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Abholung oder nach Auslieferung auf
Vollzähligkeit und Mängel zu überprüfen. Bei Abholung gilt die Quittierung als Akzeptanz.

2) Bei Lieferung in Abwesenheit des Kunden müssen Warenprüfung und evtl. Reklamationen
binnen 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen.

§ 7 Reklamationen
1) Bestellte und mangelfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

2) Als Reklamationen können nicht anerkannt werden, Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung nach Abholung oder Auslieferung entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Schäden, die durch hohe Luftfeuchtigkeit und Temperatur in den Lager- und Verkaufsräumen des Kunden entstehen sowie durch gemeinsame Lagerung von einwandfreier und mangelhafter Ware im
selben Raum. Wir setzen die Kenntnisse der Lagerbedingungen und der Warenpflege voraus, die unbehandelte Naturprodukte erfordern.

§ 8 Zahlungsweise
1) Wir verkaufen und liefern unter der Bedingung der Zahlung über Lastschrift / SEPA-Lastschriftenohne Abzug sofort fällig.

2) Mit Einführung der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird auf eine gesonderte Pre-Notifikation mit 14- tägiger Vorabankündigung verzichtet.

3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen. Bei Rücklastschriften berechnen wir eineVerwaltungsgebühr in Höhe von 10,- Euro.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allerForderungen, die das Unternehmen gegenüber dem Käufer gegenwärtig hat oder künftigerwirbt, Eigentum des Unternehmens.

2) Wird Vorbehaltsware mit anderen Waren vermengt oder vermischt, so erlangt das
Unternehmen Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer
Vorbehaltsware im Verhältnis zur übrigen vermischten Ware entspricht.

3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware –v.a. Verpfändung und Sicherungsübereignung – ist er nicht befugt.

§ 10 Haftung
1) Das HGK, Inh. Malte Bauer, haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

E. Schlussbestimmungen
§ 1 Vertragsänderungen und Änderungen dieser AGB
1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.

2) Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch das HGK müssen dem Kunden in Textform mitgeteilt werden. Widerspricht der Kunde der Anwendung der neuen Fassung der Geschäftsbedingungen nicht binnen einer Frist von drei Wochen ab Bekanntgabe, so gelten die Geschäftsbedingungen in der neuen Version als akzeptiert.

§ 2 Rechtliches
1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des HGK, Kreumaer Dorfstr. 29 in 04519 Rackwitz.

2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz vom HGK. Es gilt deutsches Recht.

3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall vertragliche Ergänzung vornehmen, die der beabsichtigten vertraglichen Regelung am nächsten kommt.

§ 3 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöschtwerden dürfen. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich und unter Einhaltung der DSGVO sowie des BDSG behandelt.

Stand 09/2023
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